Förderfähig für Güterkraftverkehrsunternehmen
Für diesen Reifen sind nach dem Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ des
Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM, vormals De-minimis)
bis zu 48 % der Netto-Anschaffungskosten zuwendungsfähig.
Der tatsächliche Satz hängt unter anderem davon ab, an welcher Achse der Reifen läuft:
für Lenk- und Antriebsachse gilt ein niedrigerer Höchstsatz als für den Trailer.
Antragsberechtigt sind Güterkraftverkehrsunternehmen mit mautpflichtigen Fahrzeugen.
Antrag, Prüfung und Bewilligung erfolgen ausschließlich über das BALM — wir zahlen keine
Förderung aus und können sie nicht zusagen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden
Förderrichtlinien. Antragszeitraum 2026: 14.04.–31.08.2026.